Gesundheitspolitik - Meldungen aus dem Jahr 2019

 

November 2019

 

  • Am 07.11.2019 hat der Bundestag das MDK-Reformgesetz beschlossen. Es ist besonders unter den Krankenhäusern auf große Kritik gestoßen ist. Mit dem Gesetz werden die Medizinischen Dienste organisatorisch von den Krankenkassen getrennt. Das soll die Prüfungen der Medizinischen Dienste unabhängiger von den Krankenkassen machen, insbesondere angesichts ihres Interesses an einem möglichst sparsamen Einsatz ihrer Mittel. Dabei geht es vor allem um Prüfung von Krankenhausrechnungen durch den Medizinischen Dienst, durch die die Krankenkassen bereits verausgabte Mittel ggf. zurückerhalten.
  • Bundesrat stimmt Angehörigenentlastungsgesetzes zu. Kinder pflegebedürftiger Eltern müssen in Zukunft erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 € Zuzahlungen für eventuelle Heimkosten leisten. Dies gilt auch für Eltern von volljährigen Menschen mit Behinderungen. Bereits im August begrüßte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, die Gesetzesinitiative in einer Pressemitteilung der Diakonie Deutschland: "Das ist eine echte Entlastung! Alte Menschen haben oft die Sorge, dass sie ihren Kindern bei Pflegebedürftigkeit zur Last fallen und die Angehörigen, die in der Regel persönlich viel für ihre pflegebedürftigen Eltern, Kinder und Verwandten tun, müssen keine finanziellen Belastungen mehr befürchten."
     
  • Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) zu den Ergebnissen der Kommission der Bundesregierung „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ Insgesamt begrüßt die BAGSO die Beschäftigung von Horst Seehofer, Julia Klöckner und Franziska Giffey mit Themen wie einer integrierten partizipativen Sozialraumplanung und der Bedeutung des Generationendialogs. Die Ergebnisse der Kommission führten jedoch nicht weit genug. So sei u.a. der gesundheitlichen Versorgung von älteren Menschen nicht genügend Aufmerksamkeit zugekommen. Auch Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen und pflegerischen Situation wären nicht ausreichend thematisiert worden.
  • Am 7. November 2019 hat der Bundestag das Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen. Danach müssen die Kinder künftig erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro für die Heimkosten der Eltern aufkommen, wenn deren eigene Einkünfte nicht ausreichen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
  • Am 1. November 2019 tritt ein neues Prüfverfahren für stationäre Pflegeeinrichtungen in Kraft. Dieses ersetzt die bisherigen sogenannten Pflege-Noten in stationären Pflegeeinrichtungen, die als wenig aussagekräftig für die Verbraucher*innen galten. Pflegeeinrichtungen werden im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen seit 2011 einmal jährlich geprüft. Durch das neue Prüfverfahren verändern sich die Prüfinhalte und der Prüffokus der externen Qualitätsprüfung. Informationen zum neuen Verfahren erhalten Sie hier.

 

Oktober 2019

 

  • Sozialverband Deutschland (SoVD) veröffentlicht Gutachten zu Altersarmut von Frauen durch häusliche Pflege. Darin bestätigen die Autor*innen Katja Knauthe und Christian Deindl die These, dass Frauen, die Familienangehörige pflegen, im Alter einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt sind. In Deutschland wird häusliche Pflege zu 70 % von Frauen erbracht, die pro Woche durchschnittlich 21 Stunden unbezahlte Sorgearbeit leisten. Dadurch kommt es zu Problemen in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, einer hohen Teilzeitquote oder Berufsausstiegen und einer niedrigen Rentenzahlung. Zudem steigt die finanzielle Abhängigkeit von den Ehemännern. Den Autor*innen zufolge bedarf es „einer höheren Anerkennung und Wertschätzung sowie Aufwertung der unbezahlten Familienarbeit“ wie bspw. „durch einen umfassenden finanziellen Ausgleich in Form einer Lohnersatzleistung“.
  • Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey gibt Start der bundesweiten Kampagne Mach Karriere als Mensch bekannt. Damit sollen junge Menschen für eine Pflegeausbildung gewonnen werden. Auf der dazugehörigen Homepage können Einrichtungen und Träger Werbematerial des Ministeriums bestellen.
  • Deutsches Krankenhausinstitut veröffentlicht Studie zur Situation und Entwicklung der Pflege bis 2030. Darin kommen die Autor*innen zu dem Ergebnis, dass bei einer Fortsetzung des aktuellen Trends 2030 in Deutschland 187.000 zusätzliche Pflegevollkräfte gebraucht würden. Im Vergleich der drei Hauptpflegesettings kommt auf die ambulante Pflege die größte Herausforderung zu. Während im Krankenhaus 63.000 zusätzliche Vollzeit-Pflegekräfte erforderlich sein werden und in der stationären Pflege 51.000, sind es im ambulanten Bereich 73.000 zu­sätzliche Pflegefachkräfte.
  • Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) veröffentlicht Ergebnisse einer Online-Umfrage zu Teilzeit. Vor dem Hintergrund des Pflegepersonalstärkungsgesetzes ist der DBfK der Frage nachgegangen, inwiefern in der hohen Teilzeitquote ein verborgenes Potenzial zur Bekämpfung des Fachkräftemangels steckt. Gefragt wurde u.a., warum so viele Pflegende in Teilzeit arbeiten und wie sich die Teilzeit in Pflegeeinrichtungen in den letzten Jahren entwickelt hat. Und lassen sich Pflegende dazu motivieren, von Teilzeit auf Vollzeit aufzustocken? Die Antworten der 1366 befragten Teilzeitbeschäftigten fallen nicht unbedingt positiv aus. Den Ergebnisbericht können Sie hier kostenlos herunterladen.
  • DAK stellt Modellrechnung für Pflegeversicherung vor. Ziel ist eine finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, eine Reduzierung der Zahl der Sozialhilfeempfänger*innen sowie eine faire Lastenverteilung zwischen Steuerzahler*innen, Beitragszahler*innen und Pflegebedürftigen. Eine neue Finanzarchitektur mit steigenden Steuerzuschüssen könnte die Eigenanteile der Versicherten bis zum Jahr 2045 deckeln. Die Eigenbeteiligung in der vollstationären Pflege könnte damit im Bundesdurchschnitt bei rund 450 Euro monatlich liegen. Den DAK-Pflegereport 2019 können Sie hier kosten herunterladen.
  • Neues Prüfsystem in der stationären Altenpflege. Das Verfahren zur Qualitätssicherung wurde grundsätzlich geändert. Mit dem neuen Qualitätssystem sollen Bewohner und ihre Angehörigen eine realistische Einschätzung über die Qualität der Pflege bekommen und Pflegeheime vergleichen können. Dadurch soll der Verbraucherschutz gestärkt werden. Weitere Informationen der Diakonie Deutschland zum Thema finden Sie hier

 

September 2019

 

  • Die Hans Böckler Stiftung hat ein Gutachten zur Pflegevollversicherung veröffentlicht. Darin haben sich die Gesundheitsökonomen Heinz Rothgang und Dominik Domhoff von der Universität Bremen mit der Frage beschäftigt, wie sich Beitragssätze- und Verteilungseffekte bei Umwandlung der Pflegeversicherung in eine Bürgerversicherung mit Vollversicherung gestalten würden. Sie kommen u.a. zu dem Ergebnis, dass eine Vollversicherung das Armutsrisiko durch Pflegebedürftigkeit senken würde. Eine Umstellung der Pflegeversicherung auf eine Bürgerversicherung hätte zudem einen nur geringen Kostenanstieg für die meisten Versicherten und Arbeitgeber zur Folge. Mehr als die Hälfte der gesetzlich Versicherten würden für die vollständige Absicherung maximal 4 Euro im Monat zahlen. Eine Bürgerversicherung, so Rothgang und Domhoff, sorge letztendlich für einen „gerechten Lastenausgleich“, wie ihn auch das Bundesverfassungsgericht fordert.
  • Der 8. Altenbericht, der auf Vorschlag von Ministerin Giffey künftig Altersbericht heißen soll, wird lt. neuen Informationen aus dem Deutschen Zentrum für Altersfragen Ende des Jahres dem Familienministerium übergeben. Mit einer Veröffentlichung ist daher frühestens im Sommer 2020 zu rechnen. Der 8. Altenbericht hat den Titel „Ältere Menschen und Digitalisierung“ . Gerade bei diesem Thema besteht die Gefahr des Wiedererstarkens defizitäre Altersbilder, dem die Altenberichtskommission versuchen muss, entgegenzuwirken.
  • Das  Angehörigenentlastungsgesetz zur Entlastung von Familienangehörigen in der Sozial- und der Eingliederungshilfe ist zwar Mitte August vom Bundeskabinett beschlossen worden, es gilt aber gegenwärtig nicht als sicher, dass der Bundestag seine uneingeschränkte Zustimmung gibt. Vorbehalte gibt es bei der CDU/CSU, weil das Vorhaben nicht im Koalitionsvertrag steht, aber auch von den Sozialhilfeträgern wg. der Folgekosten.
  • Die SPD hat nun auch ein Positionspapier zu einer vollständigen Reform der Pflegeversicherung vorgelegt mit dem Titel „Pflege solidarisch gestalten“.  Es entspricht in zahlreichen Facetten der bereits vorliegenden Position der Diakonie Deutschland.
  • Für Mitte Oktober ist die Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) terminiert, das das Bundeskabinett Mitte Juli beschlossen hatte.
  • Bereits am 11.09.19 erfolgte die Anhörung zum Referentenentwurf des  Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetzes (RISG), mit dem das Wunsch- und Wahlrecht ambulanter Versorgung deutlich eingeschränkt würde. Eine Stellungnahme der Wohlfahrtsverbände ist erfolgt.