Diakonie Hessen Pflegeausbildung

Pflege

Pflegeausbildung und Qualifizierung

Am 1. Januar 2020 tritt das Pflegeberufegesetz in Kraft. Dieses Gesetz leitet grundlegende Veränderungen der Pflegeausbildung ein. Mit der Pflegeberufereform werden die drei bisher getrennten Ausbildungsgänge Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in zu einem neuen Beruf mit einheitlichem Berufsabschluss zusammengeführt: der Pflegefachfrau / dem Pflegefachmann.

Die neue Ausbildung zielt auf eine Vermittlung von Kernkompetenzen für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen.

Veränderungen in den Versorgungssettings machen eine Überarbeitung der bisherigen Aufgaben und Kompetenzen notwendig. Bspw. sind Pflegekräfte mit zunehmend komplexeren Krankheitsbildern konfrontiert. In medizinischen Versorgungseinrichtungen wie Krankenhäusern steigt der Anteil an hochaltrigen Menschen mit geriatrischen Krankheitsbildern und Multimorbidität (demenzielle und Mehrfacherkrankungen). Zudem ist es in den letzten Jahren zunehmend zu einer Vernetzung zwischen den verschiedenen pflegerischen Versorgungsbereichen gekommen.

Wie auch zuvor ist die Ausbildung in den Lernort Schule und den Lernort Praxis unterteilt. Mit der ausbildenden Einrichtung, dem Träger der praktischen Ausbildung, bspw. einem Krankenhaus, einer stationären Pflegeeinrichtung oder einem ambulanten Pflegedienst, schließt der Auszubildende den Ausbildungsvertrag. Die ausbildenden Einrichtungen tragen die Verantwortung für die praktische Ausbildung. Dies umfasst u.a. die Zahlung der Ausbildungsvergütung (Refinanzierung über Landesfonds), die Erstellung eines verbindlichen Ausbildungsplanes in Abstimmung mit der Pflege­schule, die Sicherstellung der Praxiseinsätze und die Sicherstellung der Praxisanleitung (mind. 10 % der Ausbildungszeit an jedem Praxisort) in den drei Ausbildungsjahren. Die Wahl des Trägers der praktischen Ausbildung bestimmt den Vertiefungseinsatz im dritten Ausbildungsjahr.

In den ersten beiden Ausbildungsjahren werden alle Auszubildenden gemeinsam generalistisch unterrichtet und praktisch ausgebildet. Allgemein empfohlen wird die Fortsetzung der generalistischen Ausbildung im dritten Jahr. In Ausnahmefällen können im dritten Ausbildungsjahr weiterhin die Abschlüsse „Altenpfleger*in“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in“ über einen Sonderweg erworben werden. Absolvent*innen des Sonderweges fehlen allerdings die universellen Einsatzmöglichkeiten in allen Bereichen der Pflege sowie die EU-weite Anerkennung des Abschlusses.

Die Abteilung GAP unterstützt die Mitgliedseinrichtungen der Diakonie Hessen in allen Fragen rund um die Pflegeausbildung. Unsere Mitarbeiter*innen sind im regelmäßigen Austausch mit Pflegeschulen und Hochschulen, um die Pflegeausbildung in unseren Mitgliedseinrichtungen ständig zu verbessern. Zudem wollen wir durch unser Engagement in landespolitischen Gremien die Zukunft der Pflegeausbildung konstruktiv mitgestalten.